Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen bezüglich des Erwerbs von Eintrittskarten und den Besuch der Veranstaltungen der haus neuer medien GmbH (im Weiteren „Veranstalter“ genannt). Sollten auf dieser Seite Ihre Fragen nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an post@hnm.de.
Stand: 03/2018

Ist die Mitnahme eigener Speisen und Getränke auf das Festivalgelände gestattet?

Das Mitbringen von Speisen und Getränken jeglicher Art, Glas- und Plastikflaschen sowie Dosen auf das Veranstaltungsgelände ist strikt untersagt. Ausnahmefälle, z.B. bei bestimmten Erkrankungen wie Diabetes o. Ä., sind im Voraus mit dem Veranstalter abzustimmen. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und die beteiligten Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Darf das Festivalgelände verlassen werden?

Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit, sofern das Festivalgelände verlassen wird. Im Einzelfall können jedoch vor Ort Ausnahmen besprochen werden, wobei diese nur nach Rücksprache an der Kasse bzw. mit der Security zulässig sind.

Wie viele Parkplätze wird es geben? Wird Park-and-Ride angeboten werden?

Dieses Angebot wird derzeit noch geprüft. Zu einem späteren Zeitpunkt finden Sie hier eine konkrete Aussage.

Haben Gäste, die Sitzplätze gebucht haben, auch Zugang zum Stehplatzbereich?

Ja, als Käufer einer Sitzplatzkarte kann auch der Stehplatzbereich aufgesucht werden. Bei der Rückkehr auf die Tribühne weisen Sie sich bitte bei der Security mit Ihrem Armband aus.

Sicherheitsbestimmung – ist das Mitführen von Regenschirmen und Sitzmöglichkeiten auf das Event-Gelände erlaubt?

Das Mitbringen von Rauschmitteln jeglicher Art, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Regenschirmen, Picknickkörben, Stühlen oder sonstigen sperrigen Gegenständen, Tieren, Speisen und Getränken, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen auf das Veranstaltungsgelände ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und die beteiligten Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen.