AGB

Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der haus neuer medien GmbH.

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1. Geltung

 

haus neuer medien erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages sind. Abweichungen sind nur zulässig und wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Ein schriftlicher Ausschluss der AGB ist zulässig.

 

 

2. Erstellung von Internet-Präsentationen

 

Die Konzepterstellung sowie die Umsetzung von Internet-Präsentationen erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers in Absprache mit haus neuer medien im Rahmen der technischen Möglichkeiten.

 

Für alle Vorgaben gilt das Schrifterfordernis. Macht der Kunde keine Vorschläge für Konzept/Design/Technik der Präsentationen, steht die Umsetzung haus neuer medien frei.

 

Die Erstellung der HTML-Seiten ist nicht an das Publizieren im Internet gebunden. Alle erstellten HTML-Seiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von haus neuer medien.

 

Für alle vom Auftraggeber nach Projektabschluss gewünschten Änderungen an seiner Internet-Präsenz berechnet haus neuer medien eine Dienstleistungsvergütung entsprechend der aktuellen Preisliste oder nach Absprache.

 

 

3. Domainrecht

 

haus neuer medien hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr für die Freiheit von Rechten Dritter bzw. den Bestand der Domains und Subdomains. Der Kunde verpflichtet sich, haus neuer medien von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus Domainrechten freizustellen und übernimmt die volle Haftung für Schäden, die haus neuer medien aus Domainstreitigkeiten entstehen.

 

Bei von haus neuer medien erbrachten Leistungen, die an die Registrierung einer Domain gebunden sind, wird in jedem Fall eine gesamte Jahresgebühr fällig, auch wenn die Leistung vor Ablauf eines Jahres gekündigt wird. Der Kunde hat nach Vertragsbeendigung unverzüglich für eine weitergehende Delegierung der Domain Sorge zu tragen. Erfolgt dies nicht, wird die Domain von haus neuer medien nach Ablauf einer Frist von 1 Monat nach Kündigung freigegeben (Transit).

Für die anfallenden Administrationsaufwände berechnet haus neuer medien eine Domainverwaltungsgebühr, deren Höhe sich nach der jeweils aktuellen Preisliste richtet.

 

 

4. Providerleistungen und Datenabruf

 

haus neuer medien übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Auftraggebers im Internet. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet haus neuer medien nicht.

 

haus neuer medien übernimmt keine Gewähr für die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf E-Mails. haus neuer medien behält sich vor, für den Kunden eingegangene E-Mails nach Ablauf von vier Wochen zu löschen, wenn diese nicht vorher abgerufen wurden.

 

haus neuer medien sichert eine jährliche technische Verfügbarkeit seiner Internetanbindung und aller damit verbundenen Dienste von 98% zu. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt sowie technische oder sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich von haus neuer medien liegen, hat haus neuer medien jedoch nicht zu vertreten.

 

 

5. Softwaremodule/Datenbanken

 

Sämtliche Softwaremodule von haus neuer medien sind an die Technik von haus neuer medien gebunden.

 

Der Kunde erhält von haus neuer medien für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Softwaremodule. Sämtliche den Modulen zugrunde liegenden Scripte und sonstige Quellcodes sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert noch anderweitig als vereinbart genutzt werden.

 

Bei der Kündigung von Softwaremodulen oder bei Ablauf des zugrunde liegenden Vertrages bleiben die Module bzw. die Scripte für die Module und die Datenbank Eigentum von haus neuer medien und werden nicht an den Kunden übergeben. Der Kunde bekommt jedoch die Daten aus den Modulen in einem gängigen Dateiformat zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt.

 

Die Dauer der Datenspeicherung sämtlicher Daten aus den Modulen richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen von haus neuer medien.

 

 

6. Besondere Pflichten des Kunden

 

Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich, mit der Internetpräsenz keine pornografischen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. Widrigenfalls ist haus neuer medien berechtigt, die Erstellung oder Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern oder die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Pflichten des Kunden wird hiermit eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro vereinbart. haus neuer medien weist den Kunden darauf hin, dass nach der derzeitigen Rechtslage eine Haftung des Providers für Inhalte stark ausgeweitet wurde und die Vertragsstrafe aus diesem Grund angemessen ist.

 

Der Kunde ist berechtigt, Drittpräsentationen auf den Webservern von haus neuer medien abzulegen. Die Haftung für Drittpräsentationen übernimmt in jedem Fall der Kunde. Haus neuer medien behält sich vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten und in seiner Verfügbarkeit beeinträchtigen. Haus neuer medien ist berechtigt, Internetpräsenzen, die Rechte Dritter verletzen könnten, zu sperren oder zu löschen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt. Kann der Kunde den Nachweis erbringen, dass eine Rechtsverletzung Dritter nicht vorliegt oder nicht zu befürchten ist, werden die Webseiten wieder verfügbar gemacht. Von Ersatzansprüchen Dritter aufgrund unzulässiger Webseiteninhalte des Kunden stellt der Kunde haus neuer medien vollumfassend frei. Der Kunde stellt haus neuer medien von allen sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen.

 

Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages und das zur Verfügung gestellte Material bzw. die vom Kunden gelieferten Materialien und Bilder etc. Rechte – insbesondere Urheber- und Lizenzrecht und ähnliche Schutzrechte Dritter – verletzte werden. Der Kunde hat haus neuer medien von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

Der Kunde verpflichtet sich, technische Einrichtungen von haus neuer medien auch nicht in sonstiger Weise missbräuchlich zu nutzen. Unter Missbrauch sind insbesondere das massenhafte Versenden von ungewünschten Werbe-E-Mails und die Verbreitung rechtswidriger oder sittenwidriger Inhalte oder die Verfolgung rechtswidriger oder sittenwidriger Zwecke zu verstehen.

 

haus heuer medien übernimmt keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Auftraggebers gegen obig vereinbarte Pflichten des Kunden haftet der Auftraggeber. Haus Neuer Medien erhebt neben der Vertragsstrafe ergänzend Anspruch auf Ersatz allen hieraus entstehenden direkten und indirekten Schadens, auch des Vermögensschadens.

 

Der Kunde hat von den Daten, die auf Webservern abgelegt werden, Sicherheitskopien außerhalb der Webserver vorzuhalten. Bei Datenverlust aufgrund höherer Gewalt oder leichter Fahrlässigkeit übernimmt haus neuer medien keine Haftung.

 

 

7. Print- und sonstige Repräsentationsprodukte

 

Sämtliche Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Eine 100%ige Farbverbindlichkeit zum Druckergebnis bei Printprodukten ist technisch nicht möglich. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Mit der mündlichen oder schriftlichen Freigabe bzw. Weiterleitung der Daten an die Druckerei werden die Arbeiten vom Auftraggeber akzeptiert, etwaige inhaltliche oder grafische Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

 

 

8. Haftungsbeschränkungen

 

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf 5.000 Euro beschränkt.

 

 

9. Urheber- und sonstige Rechte

 

haus neuer medien behält sich alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht, auf alle eingebrachten kreativen Elemente vor. Eine weitere Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung möglich.

 

haus neuer medien ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln, Produkten, Maßnahmen etc. auf haus neuer medien und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

 

10. Abtretung von Rechten

 

Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung von haus neuer medien abtreten.

 

haus neuer medien ist berechtigt, sämtliche aus den Verträgen zustehenden Rechten auf Dritte zu übertragen. haus neuer medien ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet haus neuer medien weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt diese erbrachte Leistung an.

 

 

11. Vertragslaufzeit, Kündigung

 

Bei zeitlich unbefristeten Verträgen ist der Vertrag für beide Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonates kündbar. Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der Kündigung hat der Kunde haus neuer medien den Schaden zu ersetzen, der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist. Haus neuer medien kann insbesondere aus wichtigem Grunde kündigen, wenn der Kunde mit seinen Angeboten/Leistungen gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstößt, sich in Zahlungsverzug über mehr als zwei Wochen befindet, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet und das Internet betreffend es haus neuer medien unzumutbar machen, die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.

 

 

12. Geheimhaltung, Datenschutz

 

haus neuer medien weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden und gespeicherte Daten nur den dafür zuständigen Personen offenbart werden. Der Kunde ist einverstanden, dass persönliche Daten und Informationen gespeichert werden, soweit dies für die Vertragserfüllung (z.B. Abrechnungszwecke) erforderlich ist. Der Kunde trägt für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten selbst Sorge.

 

 

13. Zahlungsbedingungen

 

Die Leistungsentgelte werden nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Zahlungsverzug berechtigt haus neuer medien zur Sperrung oder Rücknahme sämtlicher Leistungen.

EVENTS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  der haus neuer medien GmbH (im Weiteren „Veranstalter“ genannt)  für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der Veranstaltungen der haus neuer medien GmbH
Stand: 10/2017

 

 

1. Geltungsbereich

 

Die folgenden AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der Veranstaltungen der Reihe „Events in Vorpommern“. Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Veranstaltungsteilnehmern und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten werden die AGB des Veranstalters anerkannt.

 

 

2. Ticketkauf

 

2.1 Tickets sind direkt beim Veranstalter erhältlich, an allen bekannten Vorverkaufsstellen, im Internet und an den Veranstaltungstagen an den Abendkassen direkt vor Ort. Diese öffnen mit Einlassbeginn.
Der Preis für die Eintrittskarten an der Abendkasse ist höher als im Vorverkauf. An der Abendkasse kann nur mit Bargeld bezahlt werden.

 

2.2 Eintrittskarten werden nur an Endkunden verkauft. Der gewerbliche Weiterverkauf von Karten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der haus neuer medien GmbH gestattet.

 

2.3 Bei Erwerb von Eintrittskarten über die Firmen Reservix GmbH oder CTS Eventim GmbH gelten zusätzlich deren AGB.

 

 

3. Ermäßigungen

 

Schwerbehinderte, die der Notwendigkeit ständiger Begleitung bedürfen (Ausweis mit Merkzeichen „B“), zahlen bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises den vollen Kartenpreis. Der Eintritt für amtlich ausgewiesene Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist frei und bedarf keiner separaten Eintrittskarte.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen besonderen Platz auf dem Veranstaltungsgelände für Menschen mit Einschränkungen. Die Möglichkeit eines solchen Platzes kann ggf. durch Anmeldung bis 14 Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter geschaffen werden.

 

 

4. Rückgabe- und Widerrufsrechte

 

4.1 Bei dem Erwerb einer Eintrittskarte für die Events des Veranstalters liegt ein Vertrag aus dem Bereich der Freizeitbetätigung vor, bei dem gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Den Erwerbern einer Eintrittskarte steht daher kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zu.

 

4.2 Ein Umtausch der Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

 

4.3 Rückgaberecht unter der COVID-19-Pandemie: Generell bleiben Ihre Tickets gültig – bereits erworbene Eintrittskarten behalten weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Sie müssen diese nicht umtauschen.
Sollten Sie Ihre Tickets dennoch zurückgeben wollen, ist eine Rückgabe bei Verschiebung des Konzertes bis zum Tag des ursprünglichen Veranstaltungstermins möglich.

 

 

5. Verlegung der Veranstaltung/Absage der Veranstaltung/Höhere Gewalt

 

5.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder abzusagen. Eine Rücknahme der Karte in diesem Fall ist nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich, sofern der Veranstalter dies veranlasst und freigegeben hat. Im Übrigen ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen kein Umtausch- bzw. Rücknahmerecht.

 

5.2 Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter kann der Kunde die Eintrittskarte bis zwei Wochen nach Veranstaltungstermin an der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde, gegen Erstattung des Kartenpreises ohne zusätzliche Rückgabegebühren zurückgeben. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.
Der Veranstalter ist bei Veranstaltungsausfall oder Veranstaltungsverlegung nicht verpflichtet, die Entgelte für die erbrachten Leistungen der Bestellbearbeitung, des Kartenvorverkaufs und -versands an den Kunden zu erstatten.

 

5.3 Veranstaltungen der haus neuer medien GmbH finden bei jeder Witterung statt. Sollten die Witterungsumstände jedoch eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler und/oder des Personals begründen, kann der Veranstalter das Event sofort abbrechen.
Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen.

 

5.4 Die Verlegung/Absage wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstellen und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben.

 

 

6. Einlass und Kartengültigkeit

 

6.1 Der Einlass zu Veranstaltungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus. In einzelnen Ausnahmefällen ist die offizielle Einlassbestätigung der Ticketsysteme ausreichend.

 

6.2 Bei Verlassen des abgeschlossenen Veranstaltungsbereichs verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ausnahmsweise ist ein Wiedereintritt möglich, wenn für das Verlassen des Veranstaltungsgeländes ein wichtiger Grund vorgelegen hat. Es ist dann vor Verlassen des Veranstaltungsbereichs bei der Einlasskontrolle eine Wiedereintrittsberechtigung zu verlangen.

 

6.3 Für verfallene Karten oder bei Kartenverlust wird keine Rückerstattung geleistet.

 

6.4 Keine Reisekostenerstattung bei Absage des Konzerts. Der Besucher wird gebeten , sich vor Reiseantritt zu informieren, ob das Konzert wie geplant stattfindet.

 

 

7. Jugendschutz

 

7.1 Auf allen Events des Veranstalters gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es besteht Ausweiskontrolle.

 

7.2 Säuglingen und Kleinkindern ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht, Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.  Personen zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Veranstaltung spätestens um 24.00 Uhr verlassen.

 

 

8. Sicherheitsbestimmungen

 

8.1 Das Mitbringen von Rauschmitteln jeglicher Art, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Regenschirmen, Picknickkörben, Stühlen oder sonstigen sperrigen Gegenständen, Tieren, Speisen und Getränken, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen auf das Veranstaltungsgelände ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und die beteiligten Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

8.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher und deren mitgeführten Taschen, Rucksäcke etc. auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.

 

 

9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

 

9.1 Dem Besucher ist bewusst, dass bei Live-Konzerten, insbesondere unmittelbar vor der Bühne, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden besteht.

 

9.2 Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung und Lautstärkebegrenzung dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe von Lautsprecherboxen sowie einen Platz zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

 

 

10. Bild- und Tonaufnahmen

 

10.1 Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist nicht gestattet. Aufnahmen mit derartigen Geräten sowie durch Einsatz von Mobiltelefonen auch für den privaten Gebrauch sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit den Mitteln des Haus- und Urheberrechts geahndet.

 

10.2 Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien, eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung der eigenen Veranstaltungen, zur Werbung von Sponsoren und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten.

 

 

11. Hausrecht

 

11.1 Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorliegenden AGB behält sich der Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Ebenso kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Kunde die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird.

 

11.2 Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können.

 

 

12. Haftung

 

12.1 Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.

 

12.2 Ein für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet,

 

a. in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten,

 

b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

 

c. außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen.
Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den Fällen b. und c. nur für Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens.
Die in den Fällen a. bis c. geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.

 

 

13. Schlussbestimmungen

 

Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.